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Fotolia 111368665 XSWenn Ihr Angehöriger zum Pflegefall wird, ist meist mit hohen Kosten zu rechnen. Eine Unterbringung im Pflegeheim kann zum Beispiel zwischen 2.000 und 3.500 Euro pro Monat verschlingen. Meist kommen die Kosten für ein Taschengeld oder bestimmte Extras wie ein Einzelzimmer noch hinzu. Auch die ambulante Pflege oder die Tagespflege sind keine günstigen Unterfangen.

Somit fragen Sie sich als Angehörige vielleicht, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es in einem derartigen Fall gibt. Zunächst greift natürlich die Pflegeversicherung. Abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad zahlt diese jedoch nur einen bestimmten Satz. In den meisten Fällen sind diese Zahlungen jedoch nicht ausreichend, so dass eine finanzielle Versorgungslücke entsteht. Genau um diesen Differenzbetrag soll es also heute gehen. Welche Möglichkeiten gibt es zur Kostenübernahme der Pflegekosten, die von der regulären Pflegeversicherung nicht gedeckt werden? Zunächst einmal muss das Vermögen der Pflegeperson selbst herhalten. Erst wenn dieses bis zum Selbstbehalt aufgebraucht ist, ist eine Kostenübernahme möglich. Wie diese funktionieren kann, erklären wir Ihnen jetzt im Detail.

Kostenübernahme durch eine Pflegezusatzversicherung

Sofern die Pflegebedürftigen bereits lange im Voraus durch eine Pflegezusatzversicherung vorgesorgt haben, ist dies natürlich optimal. Denn sie springt dann ein, um die bereits beschriebene Versorgungslücke zu schließen. Das ist auch für die Angehörigen der Pflegebedürftigen von Vorteil. Sofern die Kinder nämlich ausreichend vermögend sind, müssen sie für die Pflegekosten ihrer Eltern sonst aufkommen, so dass eine Kostenübernahme zum Beispiel durch das Sozialamt nicht möglich ist. Vielmehr wird sich das Amt die gezahlten Gelder bei den Kindern zurückholen. Wer seine Angehörigen vor derartigen Kosten schützen möchte, sollte dementsprechend eine Pflegeversicherung frühzeitig abschließen. Dabei gibt es für die Pflegezusatzversicherung sogar eine staatliche Förderung von immerhin 60 Euro pro Jahr. Allerdings gilt das nur dann, wenn die Zusatzversicherung die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • es gibt keine Leistungsausschlüsse bei der Pflegeversicherung

Bei diesen Tarifen gibt es oftmals eine 5-jährige Wartezeit, so dass es sich lohnt, eine Zusatzversicherung rechtzeitig abzuschließen. Außerdem sollten Sie wissen, dass verschiedene Zusatzpflegeversicherungen zur Auswahl stehen. Zum einen gibt es die Pflegetagegeldversicherung. Die Auswahl ist groß und variiert. Die Leistung aus dieser Versicherung ist nicht zweckgebunden und wird monatlich ausgezahlt. Bitte fragen Sie bei Ihrem Versicherungsfachmann nach.

Zum anderen können Sie sich aber auch für eine Pflegekostenversicherung entscheiden. Dabei wird kein fester Monats- oder Tagessatz versichert. Vielmehr werden die Kosten, die von der regulären Pflegekasse nicht getragen werden, zu einem gewissen Prozentsatz übernommen. Dieser Prozentsatz kann zum Beispiel 80, 90 oder auch 100 Prozent der Kosten betragen. Die 100-prozentige Kostenübernahme ist natürlich mit den teuersten Versicherungsgebühren verbunden. Doch solch hohe Versicherungskosten können sich lohnen, wenn Sie Ihre Angehörigen vor Ihren Pflegekosten schützen wollen. Damit die Kostenübernahme bei dieser Versicherung möglich ist, muss die tatsächliche Höhe der anfallenden Pflegekosten belegt werden. Dies kann allerdings dann schwierig werden, wenn sich ein Angehöriger um die Pflege kümmert, so dass es auch hier Tücken gibt.

Die dritte Möglichkeit besteht in der Pflegerentenversicherung. Der Vorteil dieser Versicherung, die nicht der Kranken-, sondern der Lebensversicherung angegliedert ist, besteht darin, dass Zahlungen auch erfolgen, wenn es zu keinem Pflegefall kommt. Dann erhält der Versicherungsnehmer anstatt dessen eine Rente. Somit verliert er das gezahlte Geld nicht, falls doch kein Pflegefall eintritt. Dies ist hingegen bei den anderen Versicherungsarten der Fall. Wer nun eine Zusatzpflegeversicherung abschließen möchte, um eine Kostenübernahme der Pflegekosten zu erwirken, sollte genau überlegen. Denn nicht jede Art der Zusatzversicherung ist für jeden Verbraucher geeignet. Die Zusatzpflegeversicherung sollte also zu den eigenen Bedürfnissen passen. Dabei gilt es auch die eigenen Wünsche bezüglich des Pflegekomforts zu berücksichtigen, falls der Pflegefall doch eintreten sollte. Denn ein Pflegeheim mit mehr Komfort kostet entsprechend mehr, so dass eine größere Versorgungslücke entstehen kann.

Kostenübernahme durch die Unfallversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Unfallversicherer dazu verpflichtet, die Kosten für die Pflege der Versicherten zu übernehmen. Das ist dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit erst durch einen Unfall entstanden ist. Dabei muss es sich entweder um einen Unfall am sowie auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz gehandelt haben oder die Person muss anderweitig unfallversichert gewesen sein. Allerdings sind diese Pflegekostenzahlungen meist nicht von Dauer, sondern werden nur vorrübergehend im Anschluss an den Unfall geleistet. Welche Kosten die Unfallversicherung genau übernimmt, gilt es daher im Einzelfall zu klären.

Wann deckt der Sozialhilfeträger die Kosten fürs Pflegeheim?

Wenn die Leistungen der Pflegekasse für die Pflege zuhause oder in einem Pflegeheim zu niedrig sind, kann auch der Sozialhilfeträger einspringen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Pflegebedürftigen selbst über kein nennenswertes Vermögen mehr verfügen und nur eine kleine Rente haben. Die Hilfe vom Staat greift also nur, sofern die Betroffenen sich nicht mit ihrem eigenen Vermögen helfen können. Außerdem müssen die Angehörigen nicht zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden können, damit der Staat einspringt. Folgende Bedingungen müssen außerdem erfüllt sein:

  • entweder gibt es keinen Anspruch auf Pflegekasse-Leistungen
  • oder die Pflegekasse-Leistungen sind nicht ausreichend zur Pflegekostendeckung
  • und es gibt keine weiteren Kostenübernahmemöglichkeiten durch eine Zusatzversicherung, Unfallversicherung oder Angehörige

Welche Kosten können vom Sozialamt überhaupt übernommen werden?

Sofern die Bedürftigkeit der pflegebedürftigen Person erwiesen ist, werden die Pflegekosten vom Sozialamt entsprechend übernommen. Dies beinhaltet alle der nachfolgenden Kosten:

  • Pflegegeldzahlungen an Angehörige, sofern diese in der häuslichen Pflege tätig sind
  • Kosten für die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst
  • Kosten für die teilstationäre Tagespflege
  • Kosten für die teilstationäre Nachtbetreuung
  • Kosten für die Kurzzeitpflege oder –betreuung
  • Kosten für die Ersatz- oder Verhinderungspflege
  • Kosten für ein Pflegeheim
  • Kosten für die Pflegemittel
  • Kosten für die Verpflegung sowie die Unterbringung im Pflegeheim, falls diese Kosten nicht von der Pflegekasse gedeckt werden
  • ein kleines Taschengeld für den Pflegebedürftigen

Damit diese Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich ist, muss natürlich ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser Schritt sollte möglichst schnell geschehen, da rückwirkende Zahlungen nicht möglich sind. Das Geld vom Sozialamt kommt also erst ab dem Bewilligungszeitpunkt. Dies kann etwas dauern, da das Sozialamt prüfen wird, inwiefern die Angehörigen des Pflegebedürftigen entsprechende Pflegekostenzahlungen leisten müssen.

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