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Wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird und ins Pflegeheim muss, dann fallen dafür Kosten von circa 2.000 bis 3.500 Euro pro Monat an – abhängig vom Pflegegrad. Bei vielen Familien geht daher die Angst um, dass sie plötzlich vor dem finanziellen Bankrott stehen könnten, wenn sie diese Summe Monat für Monat aufbringen müssten.

Doch wer muss eigentlich wirklich für das Pflegeheim bezahlen? Ist es der Pflegebedürftige selbst? Sind es die Angehörigen? Kommt das Geld vom Staat? Oder vielleicht von der Pflegeversicherung? An dieser Stelle lässt sich bereits festhalten, dass alle der genannten Parteien unter Umständen an der Pflegekostenübernahme beteiligt sein können.

Wer bezahlt das Pflegeheim denn nun?

Zunächst einmal gilt, dass die Pflegeversicherung einen Anteil an den Pflegekosten zahlt, der gesetzlich festgeschrieben ist. Allerdings deckt dieser Anteil die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege des eigenen Angehörigen in den meisten Fällen nicht ab. Daher stellt sich die Frage, wer für die restlichen Kosten aufkommen muss. Wenn es eine Pflegezusatzversicherung gibt, springt diese natürlich ein. Doch viele pflegebedürftige Menschen haben eine derartige Versicherung gar nicht abgeschlossen. Wer kommt dann also für die Mehrkosten auf? Zunächst einmal muss das Vermögen der Pflegebedürftigen selbst bis zu der Summe, die geschützt ist, aufgebraucht werden. Abhängig von der aktuellen Gesetzeslage sind es nur wenige Tausend Euro, welche die Pflegebedürftigen für sich behalten dürfen. Der Rest wird zur Bezahlung der Pflegekosten verwendet. Dabei werden sowohl die Rente als auch das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Doch auch das reicht in vielen Fällen nicht aus, sodass dann erst einmal das Sozialamt einspringt und die anfallenden Kosten deckt.

Kostenübernahme durch das Sozialamt

Allerdings möchte das Sozialamt natürlich nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben. Daher wird es prüfen, inwiefern die Familie des Pflegebedürftigen zur Verantwortung gezogen werden kann. Dabei sind es jedoch vor allem die Kinder, die in diesem Fall für den Unterhalt ihrer Eltern haften müssen. Als entfernter Verwandter, also zum Beispiel als Onkel, Cousine oder Nichte, müssen Sie hingegen nicht für den Unterhalt für Ihren pflegebedürftigen Verwandten aufkommen und das Sozialamt wird die Kosten weiterhin übernehmen. Auf Dauer kann dies jedoch auch bedeuten, dass der Pflegebedürftige in ein günstigeres Heim umziehen muss, sofern dies zumutbar ist. Denn natürlich will der Staat Kosten sparen.

Wann müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Wenn die Pflegebedürftigen die Kosten für ihre Pflege mit Hilfe von verschiedenen Versicherungen und ihrem Privatvermögen nicht tragen können, sind Verwandte in gerader Linie in der Verantwortung. Kinder, Eltern und Großeltern können also vom Sozialamt bezüglich derartiger Zahlungen kontaktiert werden. Allerdings brauchen Wenigverdiener nicht fürchten, dass sie am Ende aufgrund der Pflegekosten unter der Armutsgrenze leben müssen. Denn es gilt ein Selbstbehalt von 1.800 Euro pro Monat, der für Familien sogar noch erhöht werden kann. Nur das Einkommen, welches über der Grenze liegt, kann also zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden und die Schwiegerkinder haften nicht mit. Im Übrigen darf das Sozialamt die Rückgabe von Geldgeschenken von den pflegebedürftigen Angehörigen zurückfordern, sofern diese weniger als zehn Jahre zurückliegen. Ob und wie viel die Angehörigen für ihre pflegebedürftigen Verwandten zahlen müssen, lässt sich im Detail jedoch nur im Einzelfall ausrechnen.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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