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Treppenlifte können ein wahrer Segen im Haushalt sein. Viele Menschen sind aus unterschiedlichsten Gründen in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Dies kann dem natürlichen Alterungsprozess geschuldet sein, einer Verletzung, einer Krankheit oder einer Behinderung.

Vor allem das Treppensteigen wird dann zu einer mühsamen Aufgabe, oft verbunden mit hoher Anstrengung und starken Schmerzen. Zudem ist die Sturzgefahr keinesfalls zu unterschätzen. Ein Treppenlift klingt da wie Musik in den Ohren der Betroffenen.

Doch günstig ist die Anschaffung leider nicht. Wer aber zahlt überhaupt dafür?

Nutzen hoch, Preis hoch...

Treppenlifte sind hoch komplexe technologische Geräte. Ihr Gebrauch muss auch über viele Jahre hinweg einem hohen Standard an Sicherheit und Zuverlässigkeit genügen. Die Qualität der Treppenlifte wird stetig überprüft und verbessert und ist in Deutschland vielerlei strenger Richtlinien unterworfen. Und Qualität hat ihren Preis. Bei der Information der Anschaffungskosten verwandelt sich der Traum des sicheren und schmerzfreien Treppensteigens für viele Interessenten in reine Fiktion. Doch ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse. Denn wenn Sie Förderungen in Anspruch nehmen, wird der Lift plötzlich bezahlbar.

Privatanschaffung? Nicht unbedingt!

Grundlegend gelten Treppenlifte als private Anschaffungen und fallen daher in vollem finanziellen Umfang dem Nutzer zu. Doch das Sozialgesetzbuch II regelt, dass Antragsteller mit Pflegestufe 1, 2 oder 3 Anspruch auf eine Bezuschussung haben können. Der Lift wird dann mit bis zu 2.557 Euro gefördert, bei Ehepaaren sogar bis 5.114 Euro. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Wohnraumanpassung. Diese wird allerdings nur einmal bezahlt, sprich Sie sollten alle Anpassungen in einem möglichst kurzen Zeitraum vornehmen lassen. Dieser Zuschuss kann sogar rückwirkend greifen, wenn die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe erst nach einem Einbau der Treppenlifte stattfindet. Stellen Sie rechtzeitig den „Antrag auf Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds“. Zehn Prozent Eigenanteil müssen Sie dennoch einrechnen.

Beratung und Angebote

Wichtig ist, dass Sie vor der Beantragung einer Kostenübernahme bereits das jeweilige Liftmodell ausgewählt haben müssen. Denn ein Angebot muss dem formlosen Antrag bereits beigelegt werden, gemeinsam mit der Begründung für dessen Notwendigkeit. Lassen Sie sich also in Ruhe beraten und suchen Sie sich das entsprechende Angebot nach Ihren
Vorstellungen aus. Treppenlifte sind in aller Regel Anpassungsobjekte, da jede Treppe in Höhe und Form unterschiedlich gebaut ist. Dadurch eignet sich nicht jeder Lift für alle Treppen. Nehmen Sie sich also Zeit für die Auswahl und informieren Sie sich vorher über alle Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Weitere Möglichkeiten zur Kostenübernahme

Denn nicht nur Wohnraumanpassungen können eine Förderung begründen. Treppenlifte können steuerlich abgesetzt werden. Als „außergewöhnliche Belastung“ wird neben dem Behinderten-Pauschalbetrag auch ein Treppenlift als Steuerersparnis berücksichtigt, selbst dann, wenn der Einbau bezuschusst wurde. Resultiert die Einschränkung zudem aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme durch die jeweilige Berufsgenossenschaft und das sogar komplett. Und wenn Sie das immer noch nicht überzeugt hat, so sollten Sie vielleicht einmal über eine Miete nachdenken. Denn Treppenlifte können bei vielen Anbietern mittlerweile für geschätzte 50 bis 150 Euro im Monat gemietet werden. Der Vorteil: Einbau, Reparatur und Wartung sind kostenlos, da im Preis bereits mit inbegriffen.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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