Hier finden sie eine kleine Sammlung von hilfreichen Gerichtsurteilen in Bezug auf den Einbau bzw. die Nutzung eines Treppenliftes. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr!
Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat auf die Verfassungsbeschwerde (Vb) des Lebensgefährten einer Querschnittsgelähmten ein Urteil des Landgerichts Berlin (LG) aufgehoben. Mit dem Urteil war die Klage des Beschwerdeführers (Bf) gegen die Vermieter, dem Einbau eines Lifts im Treppenhaus des Miethauses zuzustimmen, rechtskräftig abgewiesen worden. Das LG muss die Sache erneut verhandeln und unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Kammer des BVerfG entscheiden.
weiterlesen > BVerfG, Beschluss vom 28. 3. 2000 - 1 BvR 1460/99
1. Wird durch den Einbau eines Treppenliftes in das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses die Mindesbreite der Treppen von 1 m (§ 36 Abs. 5 BauO NRW) unterschritten, kann die Beseitigung des Treppenliftes angeordnet werden.
2. Eine Abweichung von § 36 Abs. 5 BauO NRW kann nur bei einer atypischen Gebäudesituation zugelassen werden.
weiterlesen > VG Gelsenkirchen, 5 K 2704/12
Eine Pflegekasse (hier: die BARMER) hat ihren erheblich gehbehinderten Versicherten (hier an Parkinson erkrankt und nach Schlaganfall halbseitig gelähmt), einen Zuschuss zu einem Personenlift zu zahlen (hier: um mit dem Rollstuhl einen leichteren Zugang zur Wohnung im 1. Stock des eigenen Hauses zu haben). Der Aufzug ist kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand, sondern bringt eine deutliche Verbesserung der Pflegesituation.
weiterlesen > BSG v. 13.05.2004 - B 3 P 5/03 R
WEG: Einbau eines Treppenlifts muss unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden
Der Einbau eines Treppenlifts ist eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Es handelt sich weder um eine Instandhaltung durch Erhaltung des ursprünglich ordnungsgemäßen Zustands, noch um eine modernisierende Instandsetzung durch Ersatz einer veralterten Anlage.
weiterlesen > OLG München, 34 Wx 66/07
Eine stark gehbehinderte Frau kann die Kosten von ca. 63.000 € für den Einbau eines Treppenschräglifts im Garten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.In dem jetzt vom Finanzgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall ist die Klägerin aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung zu 90% schwerbehindert (Merkzeichen G und aG) und bewohnt seit ihrer Kindheit ein Wohnhaus auf einem Hanggrundstück mit Garten.
weiterlesen > Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2011 – 4 K 2647/08