WEG: Einbau eines Treppenlifts
WEG: Einbau eines Treppenlifts muss unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden
Der Einbau eines Treppenlifts ist eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Es handelt sich weder um eine Instandhaltung durch Erhaltung des ursprünglich ordnungsgemäßen Zustands, noch um eine modernisierende Instandsetzung durch Ersatz einer veralterten Anlage.
weiterlesen > OLG München, 34 Wx 66/07