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Wenn eine Person in Ihrem Umfeld pflegebedürftig wird, stehen Sie vor einigen wichtigen Entscheidungen. Eine grundlegende Frage, welche Sie sich nun stellen müssen, lautet: Wer wird die betroffene Person zukünftig pflegen?

Prinzipiell sollte so lange wie möglich die häusliche Pflege gewählt werden, damit der oder die Pflegebedürftige noch in der gewohnten Umgebung bleiben kann. Hier, in den eigenen vier Wänden, vielleicht unter Verwandten und Freunden, fühlen diese sich schließlich am wohlsten. Um dem Wunsch nach der häuslichen Pflege nachkommen zu können, müssen Sie aber nicht unbedingt selbst pflegen. Sie können hierfür einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Je nach Pflegestufe, werden die dafür anfallenden Kosten ganz oder teilweise von der Pflegeversicherung übernommen.

Mögliche Leistungen der ambulanten Pflegedienste

Ein Pflegedienst kann die Pflege entweder ganz übernehmen, oder aber als Unterstützung für die pflegenden Angehörigen geordert werden. Dies ist zum einen vom Gesundheitszustand des Betroffenen abhängig, zum anderen auch von der Art der Pflegeleistungen. Die Pflegedienste sind nämlich vor allem im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung tätig. Gehen die Leistungen darüber hinaus, wird eventuell eine stationäre Pflege notwendig. Die Leistungen durch den ambulanten Pflegedienst umfassen:

  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung ist neben der Grundpflege für die Tätigkeiten Kochen, Putzen, Einkaufen, Spülen sowie Wäschewaschen und Wechseln der Kleidung zuständig. Die hauswirtschaftliche Versorgung kann bei Zuteilung einer Pflegestufe im Bereich der Pflegesachleistungen erstattet werden.
  • Ernährung: Als Teil der Grundpflege steht den Pflegebedürftigen Hilfe beim Vorbereiten und Zuführen von Nahrung, in Form der Zerkleinerung und Unterstützung beim Verzehr zu. Allerdings fällt das Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten nicht in den Bereich der Grundpflege. Dennoch ist es möglich, im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung das Kochen beziehungsweise die Zubereitung der Nahrung ebenfalls in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes zu geben.
  • Körperpflege: Auch zur Grundpflege gehört die Körperpflege der Betroffenen. Hierunter fallen Vor- und Nachbereiten sowie Durchführung der Waschvorgänge, Hilfe beim Toilettengang, Kämmen und Rasieren sowie die Zahnpflege.
  • Mobilität: Die Mobilität ist der letzte wichtige Baustein der Grundpflege. Die Hilfe beim Aufstehen, Bewegen in der Wohnung und dem Zubettgehen gehören hier ebenso dazu wie das An- und Ausziehen oder auch das Bringen, Begleiten und Holen bei Arztbesuchen.

Den passenden Pflegedienst finden

Je nachdem, wie umfassend die Pflegeleistungen sind, verbringen Pflegebedürftige und Pflegende viel Zeit miteinander. Deshalb ist eine sorgfältige Auswahl des ambulanten Pflegedienstes sehr wichtig. Das Vertrauen zwischen den pflegebedürftigen und pflegenden Personen ist hierbei das A und O. Neben den persönlichen, müssen aber auch die professionellen Faktoren stimmen. Die Pflegepersonen müssen über die notwendige Ausbildung verfügen, eine ausreichende Qualifikation und Berufserfahrung mitbringen. Lernen Sie die Pflegekräfte des ambulanten Dienstes deshalb im Voraus kennen und entscheiden Sie nach folgenden Kriterien:

  • Wie ist Ihr erster Eindruck?
  • Ist die Pflegekraft sympathisch? Hierbei ist vor allem die Meinung des Pflegebedürftigen wichtig, schließlich muss er die meiste Zeit mit der ambulanten Pflegekraft verbringen.
  • Wie gut ist der Service des Pflegedienstes? Sind die Kontaktpersonen jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich?
    Gibt es einen Notfall-Service?
  • Wie sieht die fachliche Qualifikation der Pflegekraft aus?
  • Ist sie zeitlich flexibel und zu den festen Pflegezeiten verfügbar?
  • Wie ist der Pflegevertrag gestaltet?
  • Wie werden die Leistungen abgerechnet? Gibt es hierfür eine feste Preisliste?
  • Kann die Pflegekraft ihre Aufgaben wahrnehmen (physisch und fachlich)?
  • Sind auch individuelle Pflegeleistungen je nach Bedarf des Pflegebedürftigen möglich?

Was spricht für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst?

Prinzipiell sollte die häusliche Pflege stets die Alternative der Wahl sein, bis sich der Umzug in ein Pflegeheim nicht mehr vermeiden lässt. Ob Sie als Angehörige/r pflegen möchten oder sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, ist dann stets von Ihrer individuellen Situation abhängig. Es gibt durchaus überzeugende Argumente für die Beauftragung eines professionellen Pflegedienstes:

  1. Als qualifizierte Fachkräfte können diese nämlich die Pflegeleistungen häufig besser ausführen und auch den Bedarf der Pflegebedürftigen passgenauer einschätzen.
  2. Dies nimmt eine Menge Verantwortung und damit eine große Last von den Schultern der Angehörigen.
  3. Zudem nehmen die pflegebedürftigen Personen die Hilfe oder Ratschläge von fremden Personen manchmal eher an als von Nahestehenden.
  4. Gerade bei sehr intimen Pflegemaßnahmen, wie der Hilfe beim Toilettengang, ist die persönliche Distanz dann häufig eine große Erleichterung für die Pflegebedürftigen.
  5. Für die Angehörigen bedeutet der Pflegedienst eine umfassende professionelle Beratung und Überwachung der Situation.
  6. Dadurch fällt es vielen leichter, auch einmal abzuschalten und sich weniger Sorgen um den Pflegefall zu machen.

Ein schlechtes Gewissen brauchen Sie übrigens nicht zu haben. Im Gegenteil: Durch die neu gewonnene Freizeit können Sie die Zeit mit dem oder der Pflegebedürftigen viel schöner nutzen als nur zur Pflege. Wie wäre es mal wieder mit einem gemeinsamen Abendessen oder einem ausgedehnten Spaziergang? Im zweiten Teil der Artikelserie „Wer pflegt?“ geht es um eine ebenfalls sinnvolle Alternative zu ambulanten Pflegediensten: Die Pflege durch eine weitere, dritte Pflegeperson.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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