Hierzu beraten wir Sie in aller Ruhe ganz persönlich am Telefon
Beim Kauf eines Treppen-, Plattform- oder Senkrechtlifts oder einer Hebebühne können Sie je nach Situation verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragen.
- Zuschüsse der Pflegekasse
- Voraussetzung: Vorhandener Pflegegrad
- Höhe des Zuschusses:
- Bis zu 4.180 € pro Person, bei zwei Personen im Haushalt bis zu 8.360 €
- Bis zu 16.720 € für ambulant betreute Wohngemeinschaften
- Zweck: Unterstützung beim barrierefreien Umbau der Wohnung
- Weitere mögliche Zuschussstellen
- Berufsgenossenschaft: Für arbeitsbedingte Einschränkungen
- Kriegsopferfürsorge: Zuschüsse für anerkannte Kriegsopfer
- Beihilfe (öffentlicher Dienst): Prüfung der Berechtigung möglich
- Regionale Förderprogramme: Zuschüsse über Landes- oder Kommunalstellen
- Finanzierung über KfW
- KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“:
Investitionszuschüsse bis 2.500 € - KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“:
Kredit bis 50.000 € für den barrierefreien Umbau
- KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“:
- Unterstützung bei der Antragstellung
Wir helfen Ihnen kompetent und unkompliziert bei der Suche nach Fördermitteln und beim Ausfüllen der Anträge, damit Sie zeitnah die maximale Unterstützung erhalten.
💡 Tipp: Kombinieren Sie Pflegekassen-Zuschuss + KfW-Kredit, um die Kosten für Ihren Treppenlift optimal zu senken.
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