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Fischer Treppenlifte & Aufzüge

Hierzu beraten wir Sie in aller Ruhe ganz persönlich am Telefon

Beim Kauf eines Treppen-, Plattform- oder Senkrechtlifts oder einer Hebebühne können Sie je nach Situation verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragen.

  1. Zuschüsse der Pflegekasse
    • Voraussetzung: Vorhandener Pflegegrad
    • Höhe des Zuschusses:
      • Bis zu 4.180 € pro Person, bei zwei Personen im Haushalt bis zu 8.360 €
      • Bis zu 16.720 € für ambulant betreute Wohngemeinschaften
    • Zweck: Unterstützung beim barrierefreien Umbau der Wohnung

  2. Weitere mögliche Zuschussstellen
    • Berufsgenossenschaft: Für arbeitsbedingte Einschränkungen
    • Kriegsopferfürsorge: Zuschüsse für anerkannte Kriegsopfer
    • Beihilfe (öffentlicher Dienst): Prüfung der Berechtigung möglich
    • Regionale Förderprogramme: Zuschüsse über Landes- oder Kommunalstellen

  3. Finanzierung über KfW
    • KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“:
      Investitionszuschüsse bis 2.500 €
    • KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“:
      Kredit bis 50.000 € für den barrierefreien Umbau

  4. Unterstützung bei der Antragstellung
    Wir helfen Ihnen kompetent und unkompliziert bei der Suche nach Fördermitteln und beim Ausfüllen der Anträge, damit Sie zeitnah die maximale Unterstützung erhalten.

💡 Tipp: Kombinieren Sie Pflegekassen-Zuschuss + KfW-Kredit, um die Kosten für Ihren Treppenlift optimal zu senken.

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Preise und Zuschüsse