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Beim Kauf eines Treppen-, Plattform- oder Senkrechtlifts oder einer Hebebühne können Sie je nach Situation verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragen.

Im Jahr 2026 gibt es wichtige Entwicklungen bei den Zuschüssen für Treppen- und Plattformlifte. Während die Pflegekasse ihre Unterstützung stabil hält (nach einer Erhöhung im Vorjahr), gibt es bei der KfW-Förderung eine wichtige Änderung.

Hier ist der aktuelle Überblick für 2026:

1. Pflegekasse: Stabil auf hohem Niveau

Die wichtigste Anlaufstelle bleibt die Pflegeversicherung. Seit der Pflegereform 2025 profitieren Sie von den erhöhten Sätzen, die auch 2026 unverändert gelten:

  • Betrag: Bis zu 4.180 € pro Person.
  • Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) muss vorliegen.
  • Besonderheit: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. Ehepaare), können die Beträge addiert werden – bei vier Personen sind bis zu 16.720 € für dieselbe Maßnahme möglich.
  • Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor der Bestellung des Lifts gestellt werden.

2. KfW-Förderung: Wegfall der Zuschüsse

Hier hat sich die Situation im Vergleich zu früheren Jahren verschlechtert:

  • Investitionszuschuss (455-B): Dieses beliebte Programm, das bis zu 6.250 € (unabhängig vom Pflegegrad) gewährte, wurde zum 01.01.2025 eingestellt und steht auch 2026 für neue Anträge nicht zur Verfügung.
  • Kredit-Alternative (Programm 159): Der Förderkredit "Altersgerecht Umbauen" ist weiterhin verfügbar. Sie können bis zu 50.000 € zu günstigen Zinsen (Anfang 2026 ca. 2,3 % bis 3,3 % effektiv) leihen. Dies ist oft die einzige Option, wenn kein Pflegegrad vorliegt.

3. Weitere Fördermöglichkeiten

Da die KfW-Direktzuschüsse weggefallen sind, gewinnen andere Töpfe an Bedeutung:

  • Regionale Programme: Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderungen an (z. B. in Bayern oder NRW). Diese sind jedoch oft an Einkommensgrenzen gebunden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten, die nicht durch Zuschüsse gedeckt sind, können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben.
  • Berufsgenossenschaft: Wenn der Lift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nötig ist, werden die Kosten oft komplett übernommen.

Zusammenfassung der Förderbeträge 2026

 
 QuelleMaximale Förderung Bedingung 
 Pflegekasse  4.180 € (pro Person)  Mindestens Pflegegrad 1
 KfW-Kredit (159)  50.000 € (Darlehen)  Keine (auch ohne Pflegegrad)
 Steuer  20 % der Lohnkosten  Haushaltsnahe Dienstleistung

 Unterstützung bei der Antragstellung
Wir helfen Ihnen kompetent und unkompliziert bei der Suche nach Fördermitteln und beim Ausfüllen der Anträge, damit Sie zeitnah die maximale Unterstützung erhalten.

 💡 Tipp: Da die Kosten für einen Plattformlift (oft ab 10.000 €) deutlich höher liegen als bei einem einfachen Sitzlift (ab ca. 4.000 €), sollten Sie prüfen, ob eine Kombination aus Pflegekassenzuschuss und KfW-Kredit für Sie sinnvoll ist.

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