Am 5. April 2023 wurde ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der die Pflege unterstützen und entlasten soll. Das bedeutet, dass es in Zukunft mehr Unterstützung für Pflegebedürftige geben wird und dass auch diejenigen, die sich um die Pflege kümmern, entlastet werden sollen. Zum Beispiel soll es mehr Geld für die Pflege geben und es sollen auch neue Angebote geschaffen werden, die den Pflegealltag erleichtern sollen.
Pflegeversicherung
Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung 2023
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Pflegeversicherung 2022: Was die kleine Pflegereform für Sie bringt
Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene GVWG (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) hat im Wesentlichen das Ziel, finanzielle Erleichterungen zu schaffen. Die große Pflegereform ist dies zwar noch nicht, aber doch eine spürbare Verbesserung für langfristig Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie im Folgenden übersichtlich zusammengestellt. Und noch eine erfreuliche Nachricht: Viele davon werden sich automatisch und ohne Anträge in Ihrem Geldbeutel niederschlagen.
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Weitere wichtige Neuerungen der Pflegeversicherung 2017
Neben den neuen Pflegegraden anstatt der alten Pflegestufen hat sich auch bei der Finanzierung der Pflegekosten etwas geändert. Das soll heißen, dass alle Menschen, die über ein Einkommen verfügen und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, von dieser Reform betroffen sind. Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige weitere wichtige Regelungen und Änderungen der neuen Pflegeversicherung ab 2017 auf.
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Leistungen der verschiedenen Pflegegrade – das steht Ihnen zu
Mit der Einteilung in die neuen Pflegegrade anstatt der bisherigen Pflegestufen hat sich im Jahr 2017 für alle pflegebedürftigen Menschen auch in finanzieller Hinsicht viel geändert. Immerhin werden jetzt höhere Gelder zur Pflege der betroffenen Personen ausgeschüttet. Der Unterschied kann abhängig vom eigenen Pflegegrad bis zu mehrere Hundert Euro pro Monat ausmachen. Diese Veränderung ist in den Geldbeuteln der meisten Betroffenen somit deutlich zu spüren.
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Wer pflegt? Teil 9 - Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige
Bei der Pflege eines Angehörigen sind die pflegenden Personen stark gefordert. Nicht nur körperlich, sondern auch emotional ist die Belastung groß. Schließlich verlangt nicht nur die Pflege den Angehörigen viel ab. Gleichzeitig müssen sie auch das traurige Schicksal eines geliebten Menschen verarbeiten und eventuell bei seinem Verfall zusehen.
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Wer pflegt? Teil 8 - Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Niedrigschwellige Betreuungsangebote stellen eine gute Möglichkeit dar, wie Sie als pflegende Angehörige Unterstützung in den eigenen vier Wänden erhalten können. Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind also als Entlastung bei der häuslichen Pflege zu sehen.
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Wer pflegt? Teil 7 - Gemeinsamer Urlaub mit Pflegebedürftigen
Sie brauchen eine Auszeit, etwas Entlastung vom Pflegealltag und würden gerne in den Urlaub fahren? Das bedeutet nicht zwingend, dass Sie von der heimischen Kurzzeit- oder Tagespflege Gebrauch machen müssen. Nur weil ein Angehöriger intensiver Pflege bedarf, müssen Sie nicht zwingend auf einen gemeinsamen Urlaub verzichten.
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Wer pflegt? Teil 6 - Tagespflege als Entlastung für Angehörige
Im fünften Teil der Artikelserie „Wer pflegt?“ ging es um die Kurzzeitpflege als Möglichkeit der Entlastung für pflegende Angehörige. Sie können diese aber zusätzlich noch mit der Tagespflege kombinieren. Denn wenn Sie sich rührend um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, kann dies ganz schön an die Substanz gehen.
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Wer pflegt? Teil 5 - Entlastung durch die Kurzzeitpflege
Im vierten Teil der Artikelserie „Wer pflegt?“ haben Sie erfahren, weshalb die Pflege durch Angehörige für diese psychisch wie physisch äußerst belastend sein kann. Regelmäßige Entlastung ist daher besonders wichtig, um die pflegenden Personen zu schonen und die häusliche Pflege dauerhaft überhaupt zu ermöglichen. Häufig leiden diese durch den Pflegeaufwand, ihren Beruf und eine eigene Familie nämlich nicht nur unter einer Doppel-, sondern sogar einer Dreifachbelastung.
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Wer pflegt? Teil 4 - Pflege durch Angehörige: Eine psychische und physische Belastung
Im dritten Teil der Artikelserie „Wer pflegt?“ haben Sie erfahren, wann es für Sie als Angehörige sinnvoll ist, selbst zu pflegen und wie viel Pflegegeld Ihnen dann zusteht. Die pflegenden Angehörigen stellen einen wichtigen Grundpfeiler des deutschen Gesundheitssystems dar. Rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen – und damit knapp 1,8 Millionen Menschen– werden von Angehörigen in der häuslichen Pflege versorgt. Das Problem ist: Mit der Pflege eines Angehörigen geht eine hohe psychische sowie physische Belastung einher und das nicht selten zusätzlich zum Beruf und/oder einer Familie.
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Wer pflegt? Teil 3 - Pflege durch Angehörige: Die Grundlagen
In den ersten beiden Teilen der Artikelserie „Wer pflegt?“ haben Sie bereits wichtige Grundlagen sowie Argumente für und gegen die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder eine dritte Person erhalten. Doch natürlich gibt es auch noch eine weitere Möglichkeit der Pflege: Die Pflege durch Angehörige, also durch Sie selbst. In den folgenden Beiträgen soll es deshalb darum gehen, welche Leistungen Ihnen als pflegende/r Angehörige/r zustehen, welche Belastungen auf Sie zukommen, welche Unterstützung es für Sie gibt und welche Sonderfälle dann eintreten können, zum Beispiel die Verhinderungspflege. Doch erst einmal möchten wir für Sie die wichtigsten Fakten zur Pflege durch Angehörige zusammenfassen.
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Wer pflegt? Teil 2 - Betreuung durch Privatpersonen
Im ersten Teil der Artikelserie „Wer pflegt?“ haben wir Sie bereits darüber aufgeklärt, wann die Beauftragung eines Pflegedienstes sinnvoll ist, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Doch es muss nicht immer gleich der von der Pflegeversicherung anerkannte Pflegedienst sein. In der häuslichen Pflege gibt es nämlich noch weitere Alternativen.
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Wer pflegt? Teil 1 - Betreuung durch einen Pflegedienst
Wenn eine Person in Ihrem Umfeld pflegebedürftig wird, stehen Sie vor einigen wichtigen Entscheidungen. Eine grundlegende Frage, welche Sie sich nun stellen müssen, lautet: Wer wird die betroffene Person zukünftig pflegen?
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Medikamentenverabreichung
Wann bezahlt die Krankenkasse eine Medikamentenverabreichung?
Was passiert eigentlich, wenn eine pflegebedürftige Person ihre Medikamente nicht mehr selbstständig zusammenstellen und zu sich nehmen kann? Die falsche oder Nichteinnahme der Medikamente birgt schließlich große Risiken. Gerade bei Personen mit niedriger Pflegestufe ergibt sich daraus manchmal ein echtes Problem.
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Medizinischer Dienst Teil 2
Verhalten während der Begutachtung
Im ersten Artikel zum Thema „Medizinischer Dienst“ haben Sie bereits erfahren, wie Sie sich und die pflegebedürftige Person am besten auf den Besuch des MDK vorbereiten. Ebenso haben wir Ihnen bereits die wichtigste Grundregel ans Herz gelegt, dass Sie den oder die Pflegebedürftige/n während des Hausbesuchs niemals alleine lassen. Doch das ist nicht der einzige Aspekt, den es während der Begutachtung durch den MDK zu beachten gibt.
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Medizinischer Dienst Teil 1
Wie Sie die Begutachtung vorbereiten
Wenn Sie erstmalig einen Pflegegrad beantragen oder aber aufgrund einer falschen Einstufung oder Veränderungen im Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person eine höheren Pflegegrad benötigen, führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten durch. Als Angehörige sollten Sie dieses möglichst gut vorbereiten.
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Verhinderungspflege
Pflegegrade Teil 4: Alles zur Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist, wie der Name bereits sagt, eine Sonderregelung für den Fall, dass die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Es handelt sich also um eine Art der Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung. Damit die Pflegeversicherung die Kosten für eine solche Verhinderungspflege übernimmt, müssen aber einige wichtige Kriterien erfüllt sein. Alles, was Sie zur Verhinderungspflege, den Voraussetzungen und Ihren Ansprüchen wissen sollten, haben wir nun für Sie zusammengetragen.
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Kombinationsleistungen
Pflegegrad Teil 3: Kombinationsleistungen
Im zweiten Teil der Artikelserie „Pflegegrad“ haben Sie erfahren, welche zusätzlichen Unterstützungen Demenzkranke beantragen können. Hierbei ist das Stichwort „Kombinationsleistungen“ gefallen. Doch was sind eigentlich solche Kombinationsleistungen?
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Die neuen Pflegestärkungsgesetze - ein Überblick
Die neuen Pflegestärkungsgesetze - ein Überblick
Die Pflegestärkungsgesetze I - III sind Grundlage einer tiefgreifenden Pflegereform.
Mit dem 1.1.2017 wurde auch der Teil III rechtskräftig. Worum geht es bei diesen Gesetzen? Was ist neu und wie können Ihnen die Änderungen zugute kommen?
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