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Wo finde ich finanzielle Unterstützung?

Je nach Vorraussetzung können Sie beim Kauf eines Treppenlifts, Hebe- oder Plattformliftes, Zuschüsse beantragen.

Bei einem vorhandenen Pflegegrad bekommen Sie einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse. In der Regel beträgt dieser max 4000 €.

Weitere Zuschüsse können Sie bei der Berufsgenossenschaft und Kriegsopferfürsorge erfragen.

Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, kann geprüft werden, ob Sie Beihilfe berechtigt sind.

Regional können Informationen eingeholt werden, ob es Fördermittel für Barrierefreie Umbauten gibt.

Die Kfw gewährt zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Umbau der Wohnung.

Hier nocheinmal alle möglichen Stellen im Überblick:

  • Pflegeversicherung
  • Landschaftsverbände
  • Kriegsopferfürsorge
  • Berufsgenossenschaften
  • Kreditbank für Wiederaufbau (Kfw)
  • Regionale Länderzuschüsse 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.

Bis zu 16.000 Euro Zuschuss für ambulant betreute Wohngemeinschaften seit 2015

Betreute Wohngemeinschaften werden zunehmend von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nachgefragt, da sie eine Menge Vorteile bieten - auch finanzielle. Barrierereduzierende Umbaumaßnahmen können mit Mitteln aus der Pflegeversicherung finanziert werden.

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 1 seit Januar 2015 werden die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bisher max. 10.228 Euro auf zukünftig bis zu 16.000 Euro erhöht, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen.

Fördermöglichkeiten für den Barriereabbau!
Bis 6.250 Euro Zuschuss für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren.

Seit dem 01.10.2014 bietet die KfW-Bank einen Investitionszuschuss (455) für private Eigentümer an, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Wird nach dem Standard "Altersgerechtes Haus" umgebaut, können 10 % der förderfähigen Investitionskosten - max. 5.000 Euro pro Wohneinheit - bezuschusst werden.
Bei Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus sind es 12,5% der förderfähigen Kosten. Die maximale Zuschussbetrag beträgt bei dieser Maßnahme 6.250 Euro.
Dieser Zuschuss ist kombinierbar mit Zuschüssen der sozialen Pflegeversicherung und anderen Fördermitteln der KfW oder kann als Alternative zu dem Kredit Altersgerecht Umbauen (159) beantragt werden. -> KfW-Bank

Altersgerecht Umbauen Kredit KfW 159 - Förderkredite ab 0,78 %

Das Programm wird zum Zinssatz von derzeit 0,78 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren, 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit und 5 Jahren Zinsbindung für einen Kredit von bis zu 50.000 € je Wohneinheit angeboten. Vor Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der Hausbank ein so genanntes Prolongationsangebot. Damit wird allerdings nur die Zinsanpassung neu verhandelt, ansonsten bleibt der gesamte Bankvertrag unverändert bestehen.
Anteilige Kosten für Architektenleistungen, Beratung und Planungsarbeiten können im Rahmen des Förderhöchstbetrages zu 100 % mitfinanziert werden.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

Kostenlose Beratung vor Ort

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Zuschüsse bis zu 4000 EUR

Die neuen Pflegestärkungsgesetze machen es möglich.

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Senioren-Ehepaar

Wissenswertes für Senioren

Wichtige Tips und Infos rund um das Thema Älterwerden

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