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Wo finde ich finanzielle Unterstützung?

Je nach Vorraussetzung können Sie beim Kauf eines Treppenlifts, Hebe- oder Plattformliftes, Zuschüsse beantragen.

Bei einem vorhandenen Pflegegrad bekommen Sie einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse. In der Regel beträgt dieser max 4180 €.

Weitere Zuschüsse können Sie bei der Berufsgenossenschaft und Kriegsopferfürsorge erfragen.

Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, kann geprüft werden, ob Sie Beihilfe berechtigt sind.

Regional können Informationen eingeholt werden, ob es Fördermittel für Barrierefreie Umbauten gibt.

Die Kfw gewährt zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Umbau der Wohnung.

Hier nocheinmal alle möglichen Stellen im Überblick:

  • Pflegeversicherung
  • Landschaftsverbände
  • Kriegsopferfürsorge
  • Berufsgenossenschaften
  • Kreditbank für Wiederaufbau (Kfw)
  • Regionale Länderzuschüsse 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.

Informationen zu Pflege-Wohngemeinschaften und anderen alternativen Wohnformen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.


Bis zu 16.720 Euro Zuschuss für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I im Jahr 2015 können Menschen mit Pflegebedarf einen Zuschuss von bis zu 16.720 Euro für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (ABWG) erhalten.

Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 1-5
  • Gründung einer ABWG mit mindestens zwei Personen
  • Bewilligung der Leistung durch die Pflegekasse
  • Die Wohnung muss barrierefrei sein oder barrierefrei umgebaut werden.

Förderung:

  • Zuschuss: Bis zu 16.720 Euro für max. vier Personen
  • Förderung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Förderfähige Kosten: z.B. Umbaukosten, Kosten für die Anschaffung von Hilfsmitteln, Kosten für die Betreuung

Antragstellung:

  • Bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen für die Gründung einer ABWG stellen.
  • Ggf. Kostenvoranschläge für Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel einholen.
  • Den Bescheid der Pflegekasse abwarten.

Vorteile einer ABWG:

  • Selbstständiges Wohnen in Gemeinschaft
  • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Geringere Kosten als in einem Pflegeheim
  • Verbesserung der Lebensqualität

Zu beachten ist, dass die Höhe des Zuschusses abhängig vom Pflegegrad und der Anzahl der Personen in der ABWG ist. Des weiteren muss die Wohnung den Anforderungen an barrierefreies Wohnen entsprechen. Die Pflegekasse kann die Leistung ablehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


KfW-Programm 455-B: Altersgerecht Umbauen

Das KfW-Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen" bietet Investitionszuschüsse für bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die den Einbau von Barrierereduzierungsmaßnahmen ermöglichen.

Ziel des Programms:

  • Verbesserung der Wohnqualität und Barrierefreiheit im Alter
  • Förderung der Selbständigkeit und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Vermeidung von Heimeinweisungen

Förderfähige Maßnahmen:

  • Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld: z.B. Einbau von Treppenliften, Rampen, barrierefreien Duschen und Türen
  • Anpassung der Sanitärbereiche: z.B. bodengleiche Duschen, Haltegriffe, erhöhte WCs
  • Erweiterung von Wohnraum: z.B. Anbau eines barrierefreien Raumes
  • Weitere Maßnahmen: z.B. Verbreiterung von Türen, Umrüstung der Beleuchtung

Zuschussbetrag:

  • 10 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 2.5000 Euro pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

Voraussetzungen:

  • Wohngebäude muss in Deutschland stehen
  • Maßnahmen müssen barrierefrei sein
  • Technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Antragstellung:

  • Online über die KfW-Website
  • Persönlich bei einer Bank oder Sparkasse

KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen - Kredit

Das KfW-Programm 159 "Altersgerecht Umbauen - Kredit" bietet zinsgünstige Kredite für bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die Barrieren reduzieren und die altersgerechte Nutzung verbessern.

Zielgruppe:

  • Privatpersonen (Eigentümer/innen und Mieter/innen, unabhängig vom Alter)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Bauträger und Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Förderfähige Maßnahmen:

  • Umbaumaßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren, z.B.:
    • Einbau von Treppenliften
    • Verbreiterung von Türen
    • Einbau von bodengleichen Duschen
    • Anpassung der Sanitäreinrichtungen
    • Schaffung von barrierefreien Zugängen
  • Erschließung bestehender oder Schaffung von Freisitzen (Terrassen, Loggien oder Balkonen)
  • Weitere Maßnahmen, die die Wohnqualität und Sicherheit im Alter verbessern, z.B.:
    • Einbruchschutz
    • Smart-Home-Anwendungen

Förderbedingungen:

  • Kreditbetrag: Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zins: Günstiger Zinssatz, aktuell ab 2,45% effektiv p.a.
  • Tilgung: Bis zu 30 Jahre
  • Keine Tilgungszuschüsse
  • Technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
  • Beantragung vor Beginn der Maßnahme

Antragstellung:

  • Online über die KfW-Website
  • Bewilligung vor Beginn der Maßnahme

Fazit: Das KfW-Programm 159 bietet eine attraktive Möglichkeit, um altersgerechte Umbauten im Wohnungsbestand zu finanzieren. Es ist jedoch wichtig, die Förderbedingungen genau zu beachten und sich ggf. über alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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