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Pflegereform 2022 schnell überflogen

  • Finanzielle Entlastungen
  • 5 Prozent mehr für Pflegesachleistungen
  • 10 Prozent höheren Betrag für Kurzzeitpflege erhalten
  • Bis zu monatlich 50 Euro für digitale Pflegeanwendungen (DiPa App)
  • Eigenanteil an Pflegeheimkosten sinkt
  • Erstattungsansprüche gehen bei Tod auf Verbliebene über
  • Zusätzliche Vereinfachungen
  • Unbürokratisch ungenutzte Pflegesachleistungen umwandeln
  • Pflegefachkräfte dürfen Pflegehilfsmittel verordnen
  • Neu: Übergangspflege nach Krankenhausbehandlung

Die finanziellen Erleichterungen genauer betrachtet

5 Prozent mehr für Pflegesachleistungen

Zuhause Versorgte ab Pflegegrad 2 erhalten für professionelle Pflegeleistungen höhere Zuschüsse, monatlich und ganz automatisch. Das Pflegegeld für pflegende Angehörige ändert sich hingegen nicht.

Monatlicher Zuschuss für Pflegesachleistungen (ambulante Pflege durch Fachkräfte)
Pflegegrad bis 31.12.2021 seit 01.01.2022 ein Plus von
1 nicht anspruchsberechtigt nicht anspruchsberechtigt 0€
2 689€ 724€ 35€
3 1.298€ 1.363€ 65€
4 1.612€ 1.693€ 81€
5 1.995€ 2.095€ 100€

10 Prozent höherer Betrag für Kurzzeitpflege

Die bisherigen 1.612 € Zuschuss im Jahr für kurze, höchstens 8-wöchige Pflege wurden ab 2022 aufgestockt: um 162 € auf 1.774 € und ohne dass Sie diese Erhöhung extra beantragen müssten. Sie können jedoch weiterhin nur die bisherigen 806 € jährlich auf Verhinderungspflege übertragen. Umgekehrt sind mit Verhinderungspflege (1.612 €) insgesamt bis zu 3.386 € Unterstützung möglich.

Bis zu monatlich 50 Euro Erstattung für digitale Pflegeanwendungen (DiPa App)

Sie sind in mindestens Pflegegrad 1 eingestuft und nutzen mit Ihren Pflegenden eine unterstützende App? 50 Euro der monatlichen Kosten dafür können Sie seit Januar 2022 zurückerhalten.

Höherer Zuschuss zum Eigenanteil an Pflegeheimkosten

Die Pflegekasse übernimmt einen größeren Anteil der Pflegekosten im Heim, einen „Leistungszuschlag“ zum bisherigen Leistungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 schrumpft Ihr Eigenanteil an den von der Pflegekasse getragenen Kosten automatisch und gestaffelt nach Aufenthaltsdauer. Gerade langjährige Heimbewohner sollen davon profitieren, denn ab dem vierten Jahr reduziert sich der Eigenanteil um den Höchstanteil von 70 Prozent. Alle anderen zahlen für vollstationäre Pflegeleistungen und eventuelle Ausbildungsumlagen mindestens 5 Prozent weniger. Bei Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleibt dagegen alles beim Alten und geht voll auf Ihre Rechnung.

Aufenthaltsdauer im PflegeheimZuschlag zu Ihrem Eigenanteilbei 968,27 € monatlichem „Einrichtungseinheitlichem Eigenanteil“ ein Plus von
im ersten Jahr (0 bis 12 Monate) 5 % 48,41 €
im zweiten Jahr (bis 24 Monate) 25 % 242,07 €
im dritten Jahr (bis 36 Monate) 45 % 435,72 €
mehr als 3 Jahre (über 36 Monate) 70 % 677,79 €

Erstattungsansprüche gehen bei Tod auf Verbliebene über

Wenn eine pflegebedürftige Person verstirbt, können ihre Erben binnen eines Jahres nach dem Todesfall die Rückerstattung verauslagter Pflegeleistungen beantragen und müssen nicht mehr leer ausgehen.

Zusätzliche Neuregelungen, die das Leben vereinfachen

Unbürokratisch ungenutzte Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandelnDie Möglichkeit, 40 Prozent zuhause nicht in Anspruch genommener Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen durch Angehörige umzuwandeln, bleibt bestehen. Neu ist: Sie müssen keinen Antrag mehr stellen, einfach einreichen und erstatten lassen.

Verordnung von Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte

Pflegehilfsmittel und notwendige Hilfsmittel muss nicht mehr zwingend der Arzt verordnen, Pflegefachkräfte dürfen nun eine schriftliche Empfehlung ausstellen und die Hilfen direkt beantragen.

Neu: Übergangspflege nach Krankenhaus

Falls nach einer Krankenhausbehandlung die notwendige Nachversorgung (häusliche Pflege, Kurzzeitpflege, Reha) nicht lückenlos organisierbar ist, übernimmt auf Antrag neuerdings die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse!) eine sogenannte Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu 10 Tage.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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