Ab dem Jahr 2025 profitieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von einer Reihe von Verbesserungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden um 4,5% erhöht, was eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeutet. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen zur Optimierung der Pflegeversorgung beschlossen. Informieren Sie sich hier über alle Neuerungen.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Tages- und Nachtpflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
2 | 347 € | 796 € | 721 € | 805 € |
3 | 599 € | 1.497 € | 1.357 € | 1.319 € |
4 | 800 € | 1.859 € | 1.685 € | 1.855 € |
5 | 990 € | 2.299 € | 2.085 € | 2.096 € |
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege (VHP): 1.685 €
Der Betrag kann für eine Ersatzpflege eingesetzt werden, wenn eine Pflegeperson zeitweise verhindert ist, ab Pflegegrad 2
Kurzzeitpflege (KZP): 1.854 €
Der Betrag für die Kurzzeitpflege kann für eine vorübergehende stationäre Pflege genutzt werden, wenn die häusliche Pflege für eine begrenzte Zeit nicht möglich ist. Der jährliche Betrag gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.
Übertrag KZP in VHP: 843 €
Übertrag VHP in KZP: 1.685 €
Entlastungsleitungen
Monatlicher Beitrag für alle Pflegegrade: 131 €
Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: 4.180
Betrag gilt pro Maßnahme für alle Pflegegrade
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 € pro Monat
Digitale Pflegeanwendungen: 53 €
Wohngruppenzuschlag: 224 €
Für alle Pflegegrade