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Sie brauchen eine Auszeit, etwas Entlastung vom Pflegealltag und würden gerne in den Urlaub fahren? Das bedeutet nicht zwingend, dass Sie von der heimischen Kurzzeit- oder Tagespflege Gebrauch machen müssen. Nur weil ein Angehöriger intensiver Pflege bedarf, müssen Sie nicht zwingend auf einen gemeinsamen Urlaub verzichten.

Denn nicht nur in Deutschland, sondern auch in weiten Teilen Europas gibt es immer mehr Urlaubsangebote speziell für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien. Besondere Ferienhäuser, Pensionen oder Pflegehotels bieten Ihnen also nicht nur eine Unterkunft während des Urlaubs, sondern verfügen ebenfalls über die Möglichkeit der Ersatz- sowie Kurzzeitpflege. Meist stehen vor Ort zudem verschiedene Wellness- und Freizeitangebote für die pflegebedürftigen Urlaubsgäste zur Verfügung. Somit können die Pflegepersonen schöne Erlebnisse, die für einen normalen Urlaub typisch sind, ebenfalls erfahren. Wie Sie einen solchen Urlaub gestalten können, verraten die nachfolgenden Praxistipps.

Wichtige Tipps für den Urlaub mit Pflegebedürftigen

Zunächst einmal gilt es zu überlegen, ob Sie allein mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen reisen wollen oder ob Sie eine Begleitung durch weiteres Pflegepersonal wünschen. In einigen Fällen übernimmt die Pflegekasse nämlich die Kosten für die mitreisende Pflegekraft. Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese Person auch zuhause für die Pflege des Angehörigen zuständig ist. Das Pflegegeld wird während der Urlaubszeit natürlich weiterhin an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sofern Sie eine Kurklinik oder Rehabilitationsklinik für Ihren Urlaub auswählen, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich. Einige dieser Kurkliniken haben sich auf Demenzkranke spezialisiert und Angehörige können gegen einen Aufpreis oftmals ebenfalls in der gleichen Einrichtung unterkommen. Wenn Sie nun solch einen Urlaub planen, sollten Sie also die folgenden Fragen für sich abklären:

  1. Wie hoch ist der Pflegebedarf Ihres Angehörigen und welche Hilfsmittel müssen zur Pflege vor Ort vorhanden sein? (zum Beispiel ein Duschrollstuhl oder ein Pflegebett)
  2. Welche Urlaubsregion schwebt Ihnen vor? Welche Angebote für Pflegebedürftige gibt es in der Region?
  3. Wie reagiert die Pflegeperson auf eine veränderte Umwelt? Trauen Sie sich und der Pflegeperson einen gemeinsamen Urlaub zu?
  4. Welche Medikamente und andere Pflegebedarfsartikel müssen Sie unbedingt in den Urlaub mitnehmen?
  5. Wie gestaltet sich der Transport zum Urlaubsort? (diese Frage stellt sich vor allem bei Pflegepersonen, die an ihr Bett gebunden sind)
  6. Birgt eine Reise übermäßige Risiken für die Pflegeperson? (individuell mit dem Arzt oder dem Pflegepersonal abklären)
  7. Wohin möchte der Pflegende gerne reisen?
  8. Kann ein Kururlaub von der Krankenkasse finanziert werden?

Rundum gut betreut in einem speziellen Pflegehotel

Wenn Sie über diese Fragen in aller Ruhe nachgedacht haben, gibt es hoffentlich keine Einwände gegen einen Urlaub zusammen mit der Pflegeperson. Nun können Sie also im Internet nach dem passenden Pflegehotel suchen. Dabei bietet ein Pflegehotel den entscheidenden Vorteil, dass die nötige Infrastruktur bereits vorhanden ist. Von automatisch öffnenden Türen über Fahrstühle bis hin zu unterfahrbaren Tischen ist für die Pflegepersonen gesorgt. Befahrbare Duschen, Bettaufrichter und Personenlifter gehören in den meisten Pflegehotels ebenfalls zum Standard. Am besten machen Sie sich eine Liste Ihres Bedarfs und fragen im Hotel nach, ob die entsprechenden Vorrichtungen vorhanden sind. Außerdem arbeiten viele solcher Hotels auch mit Fachkrankenschwestern oder Intensivpflegepersonal, welches ambulant im Einsatz ist, zusammen. So können Sie einen individuellen Plan ausarbeiten, um den jeweiligen Pflegebedarf Ihres Angehörigen zu decken. Wenngleich der Urlaub einer gewissen Planung und ausreichend langen Vorbereitungszeit bedarf, können Sie Ihrem Angehörigen so ein großes Geschenk machen. Diese Auszeit haben Sie sich beide verdient!

Sollte der Urlaub gemeinsam mit der (demenzkranken) pflegebedürftigen Person nicht möglich sein, können Sie auch niedrigschwellige Pflege- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen, um dennoch ein wenig Erholung vom Pflegealltag zu erhalten. Doch mehr dazu finden Sie im achten Teil der Artikelserie „Wer pflegt?“

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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