Pflegebedürftige und alle an der Pflege beteiligten Personen sollen generell gestärkt werden
Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende werden durch die neuen Gesetze auf verschiedenen Ebenen entlastet. Das geschieht u. a. durch erhöhte finanzielle Leistungen, durch Sachleistungen und durch Maßnahmen wie Betreuungszuschüsse und Beitragszahlungen an die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen:
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert
Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr an den erforderlichen Pflegeminuten, sondern daran, in welchem Maß die körperlichen und geistigen Fähigkeiten vorhanden sind. Wie pflegebedürftig ein Mensch also ist, bemisst sich vor allem an seinen körperlichen Einschränkungen und am Zeitaufwand, den die Pflegekraft aufbringen muss. Psychische und geistige Beeinträchtigungen werden nunmehr genauso einbezogen wie körperliche Einschränkungen, wenn es um die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit geht.
Pflegegrade statt Pflegestufen
Die bisherigen drei Pflegestufen wurden in ihrem Aufbau grundsätzlich verändert und in nunmehr fünf "Pflegegrade" umbenannt. Ihre Kriterien wurden neu festgelegt und helfen dabei, den benötigten Pflegeaufwand differenziert einzuschätzen. Je unselbstständiger der Betroffene von Gutachtern eingeschätzt wird, desto höher ist der Pflegegrad und umso höher sind die Leistungen der Pflegekasse. Bisherige Leistungsempfänger werden dabei nicht schlechter gestellt, sie erhalten automatisch einen Pflegegrad zugesprochen, der der bisherigen Pflegestufe finanziell entspricht. Eine Übersicht über die Pflegegrade finden Sie hier: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/
Finanzielle Leistungen für Entlastung im Alltag
Menschen mit Pflegebedürftigkeit profitieren von den Neuregelungen. Zusätzliche Zuschüsse für eine niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelbetreuung und für eine Entlastung der Angehörigen sind je nach Schwere der Erkrankung möglich, sie betragen zwischen 104 Euro und 208 Euro monatlich. Damit lassen sich beispielsweise auch Haushalts- und Einkaufshilfen finanzieren.
Mehr Leistungen für Demenzkranke
Demenzerkrankte und geistig oder psychisch behinderte Menschen werden seit 1.1. 2017 im gleichen Maße unterstützt wie Personen, die nur körperlich beeinträchtigt sind. Maßstab dafür ist eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Diese Leiden werden nun körperlichen Erkrankungen gleichgestellt. Das bedeutet, dass viele dauerhaft beeinträchtigte Menschen endlich als pflegebedürftig eingestuft werden und Unterstützung durch die Pflegekasse erhalten können.
Unterstützungsleistungen für Angehörige
Zusätzliche Ansprüche auf Betreuungsleistungen bei einer ambulanten Pflege sollen Angehörigen ermöglichen, sich stundenweise Entlastung von ihren Aufgaben zu verschaffen. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich durch das Pflegestärkungsgesetz flexibler nutzen und miteinander kombinieren. Für Tages- und Nachtpflege gibt es Zuschüsse, und zwar zusätzlich zum Pflegegeld bei einer Betreuung durch Angehörige.
Pflegende Angehörige, die ihre Berufstätigkeit aufgrund der Pflege aufgeben, werden nun besser gegen eine spätere Arbeitslosigkeit geschützt. Die Pflegeversicherung zahlt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weiter. Hat der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2, leistet die Pflegeversicherung die Beiträge zur Rentenversicherung des pflegenden Angehörigen.
Zuschüsse für Hilfsmittel und für altersgerechten Wohnraumumbau
Alle anerkannt Pflegebedürftigen erhalten für einen altersgerechten Umbau ihrer Wohnung eine erhöhte Förderung. Für Maßnahmen, die der Barrierereduzierung zugute kommen, beispielsweise für einen Treppenlift oder für einen Badumbau, kann ein Betrag von 4000 Euro beantragt werden.
Mehr Pflegekräfte im Einsatz
Neue Ressourcen will der Staat mit 45.000 neuen Betreuungskräften schaffen. Dadurch soll jede Pflegekraft entlastet werden und es soll eine umfassendere Betreuung gewährleistet sein.
Fazit:
Die Pflegestärkungsgesetze machen ihrem Namen Ehre. Sie fördern Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Insbesondere stärken sie die Pflege zuhause auf verschiedenen Ebenen. Da in Deutschland derzeit 3,5 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen sind und sich in den kommenden Jahren diese Zahl weiter erhöhen wird, ist die wirksame Stärkung der Pflegebedürftigen und der Pflegenden vor allem im häuslichen Umfeld ein wichtiges Ziel.