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Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor (Auszug):

  • Erhöhung des Pflegegeldes zum 1.Januar 2024 um 5%.
  • Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1.Januar 2024 um 5%.
  • Inanspruchnahme des Pflegeunterstützungsgeldes von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn einzelne Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
  • Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5% auf 15% bei 0 - 12 Monaten Verweildauer, von 25% auf 30% bei 13 - 24 Monaten, von 45% auf50 % bei 25 - 36 Monaten und von 70% auf 75% bei mehr als 36 Monaten angehoben.
  • Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten.

Auch die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende sollen verbessert werden.

Der Gesetzesentwurf komplett zum Download >

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