Header Treppenlift

In den ersten beiden Teilen der Artikelserie „Wer pflegt?“ haben Sie bereits wichtige Grundlagen sowie Argumente für und gegen die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder eine dritte Person erhalten. Doch natürlich gibt es auch noch eine weitere Möglichkeit der Pflege: Die Pflege durch Angehörige, also durch Sie selbst. In den folgenden Beiträgen soll es deshalb darum gehen, welche Leistungen Ihnen als pflegende/r Angehörige/r zustehen, welche Belastungen auf Sie zukommen, welche Unterstützung es für Sie gibt und welche Sonderfälle dann eintreten können, zum Beispiel die Verhinderungspflege. Doch erst einmal möchten wir für Sie die wichtigsten Fakten zur Pflege durch Angehörige zusammenfassen.

Wann gilt die Pflege durch Angehörige als häusliche Pflege?

Die Pflege durch Angehörige ist eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Würde diese wegfallen, kämen die Pflegekassen in große finanzielle Schwierigkeiten. Aus diesem Grund sind sowohl die Pflegeversicherungsträger als auch die Politiker in Deutschland stark daran interessiert, die Pflege durch Angehörige aktiv zu fördern. Bei dieser sogenannten häuslichen Pflege können die Pflegebedürftigen nämlich in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben und direkt zuhause versorgt werden. Es handelt sich deshalb um die günstigste Art der Pflege. Die Pflegeversicherungen zahlen den pflegenden Angehörigen das sogenannte Pflegegeld. Hierfür müssen aber folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Zuteilung eines Pflegegrades
  • Pflege in der eigenen Wohnung bzw. dem Haus des/r Pflegebedürftigen für mindestens 14 Wochenstunden und an mehr als 60 Kalendertagen pro Jahr (bei verschiedenen pflegenden Angehörigen ist die Addition der Gesamtzeit möglich)
  • Pflege durch Angehörige
  • Dauerhafter Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland/EU/EWR/Schweiz
  • Keine erwerbsmäßig ausgeübte Pflege
  • Angehörige dürfen höchstens 30 Stunden pro Woche berufstätig oder beruflich selbstständig tätig sein
  • Pflege in „geeigneter Weise“

Brauchen die pflegenden Angehörigen eine spezielle Ausbildung?

Um Pflegegeld beantragen und somit offiziell pflegen zu dürfen, müssen die Angehörigen keine spezielle Ausbildung vorweisen. Das bedeutet, dass prinzipiell auch Laien die Pflege eines/r Angehörigen übernehmen dürfen. Allerdings muss die Pflege – wie bereits erwähnt – in „geeigneter Weise“ stattfinden. Das bedeutet:

Die Betreuer müssen sich, sofern sie nicht durch Erfahrung oder eine Ausbildung über das notwendige Know-how verfügen, entsprechende Unterstützung holen. Dies können zum Beispiel Beratungsgespräche mit den Pflegekassen sein, Angebote von Pflegestützpunkten oder auch die konkrete Anleitung oder Unterstützung durch professionelles Pflegepersonal, zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst.

Wie viel Pflegegeld erhalten Sie als pflegende/r Angehörige/r?

Wie viel Pflegegeld Sie erhalten, wenn Sie bedürftige Angehörige pflegen, hängt von der jeweils zugeteilten Pflegestufe ab. Seit dem 1. Januar 2015 gelten demnach folgende Regelsätze:

  • 123 Euro pro Monat bei Pflegestufe 0
  • 244 Euro (316 Euro bei Demenz) pro Monat bei Pflegestufe 1
  • 458 Euro (545 Euro bei Demenz) pro Monat bei Pflegestufe 2
  • 728 Euro pro Monat bei Pflegestufe 3

Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetztes wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 aber komplett neu definiert und geht dadurch auch mit neuen Sätzen des Pflegegeldes einher. Sie erhalten dann:

  • 125 Euro pro Monat bei Pflegegrad 1
  • 316 Euro pro Monat bei Pflegegrad 2
  • 545 Euro pro Monat bei Pflegegrad 3
  • 728 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4
  • 901 Euro pro Monat bei Pflegegrad 5

Beim Pflegegeld besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit zur Kombination mit Sachleistungen, wenn Sie sich die Pflege beispielsweise mit einem ambulanten Pflegedienst teilen. Es handelt sich dann um eine sogenannte Kombinations- oder Kombileistung. Diese dient vor allem der physischen und psychischen Entlastung von pflegenden Angehörigen. Doch mehr hierzu im vierten Teil der Reihe „Wer pflegt?“.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

Kostenlose Beratung vor Ort

Gerne kommt einer unserer Experten zu Ihnen nach Hause.

Mehr erfahren >

Karte von Deutschland mit den Niederlassungen

Regionaler Ansprechpartner

Finden Sie hier Ihren regionalen Experten für Treppenlifte

Mehr erfahren >

Bild mit Geldscheinen

Zuschüsse bis zu 4000 EUR

Die neuen Pflegestärkungsgesetze machen es möglich.

Mehr erfahren >

Senioren-Ehepaar

Wissenswertes für Senioren

Wichtige Tips und Infos rund um das Thema Älterwerden

Mehr erfahren >

Bild mit Geldscheinen

Zuschüsse bis zu 4000 EUR

Die neuen Pflegestärkungsgesetze machen es möglich.

Mehr erfahren >

Senioren-Ehepaar

Wissenswertes für Senioren

Wichtige Tips und Infos rund um das Thema Älterwerden