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Wie Sie die Begutachtung vorbereiten

Wenn Sie erstmalig einen Pflegegrad beantragen oder aber aufgrund einer falschen Einstufung oder Veränderungen im Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person einen höheren Pflegegrad benötigen, führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten durch. Als Angehörige sollten Sie dieses möglichst gut vorbereiten.

Nur so können Sie Fehler vermeiden, die Sie eventuell die Einstufung in einen höheren Pflegegrad und damit viel Geld kosten könnten. Die Begutachtung durch den MDK ist mit einer Prüfungssituation gleichzusetzen. Wir möchten Ihnen heute verraten, wie Sie sich vor (!) der Begutachtung darauf vorbereiten können.

Worauf achtet der MDK bei seinem Gutachten?

Damit Sie besser verstehen, worum es bei dem Gutachten durch den MDK geht, haben wir die drei wichtigsten Bereiche für Sie zusammengefasst. Das Augenmerk der Gutachter liegt stets auf den Fähigkeiten der

  • Körperpflege
  • Mobilität und
  • Ernährung

der betroffenen Person. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung wird mit in die Bewertung einbezogen. Uninteressant hingegen ist, dass die Pflegebedürftige Person nicht mehr Rasenmähen oder Fahrradfahren kann. Konzentrieren Sie sich daher vor und während des Gutachtens auf die wirklich relevanten Details.

Die pflegebedürftige Person in die Vorbereitungen mit einbeziehen

Als Angehörige müssen Sie unbedingt die betroffene Person sowie eventuell ihre Pfleger und Pflegerinnen mit in die Vorbereitungen einbeziehen. Sie dürfen keinesfalls widersprüchliche Aussagen machen. Zudem neigen alle Menschen dazu, Schwächen zu verbergen und sich als leistungsfähiger darzustellen als sie sind. Bei dem Besuch des MDK ist dies aber genau der falsche Ansatz. Machen Sie der pflegebedürftigen Person deshalb verständlich, dass es heute darum geht was sie nicht kann. Sätze, wie „das mache ich normalerweise immer selber“ oder „das ist in der Regel kein Problem für mich“ führen zur Ablehnung eines Pflegegrades. Klären Sie deshalb mit allen beteiligten Personen im Voraus ab, was der beziehungsweise dem Pflegebedürftigen noch selbst möglich ist und was nicht, damit die Aussagen beim Gutachten einheitlich sind. Wir empfehlen Ihnen ein Rollenspiel vorab, eventuell mithilfe des Pflegedienstes. Das mag erst einmal lächerlich klingen, ist aber die beste Möglichkeit, alle Beteiligten auf das Gutachten vorzubereiten und eventuelle Fehler rechtzeitig zu erkennen.

Erstellen Sie eine Pflegedokumentation

Die Begutachtung durch den MDK stellt eine Art Stichprobe dar. Dass es der/m Pflegebedürftigen jedoch vielleicht genau an diesem Tag besser geht, an einem anderen aber viel schlechter, ist während des Hausbesuchs nicht unbedingt ersichtlich. Es ist deshalb stets empfehlenswert im Voraus eine Pflegedokumentation anzulegen. Schreiben Sie für mindestens zwei Wochen nieder, welche Tätigkeiten wie häufig, intensiv und lange anfallen. Legen Sie dabei Wert auf eine möglichst detailgetreue Dokumentation. Jede Minute ist dabei wichtig!

Unterstützung durch den Pflegedienst einholen

Pflegedienste kennen sich mit dem MDK-Gutachten meist sehr gut aus und können Sie daher optimal bei den Vorbereitungen sowie eventuell bei dem Hausbesuch selbst unterstützen. Sollten Sie noch keine Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen, können Sie sich dennoch bei einem Pflegestützpunkt informieren und eine individuelle Beratung einholen.

Dokumente sammeln und für den Hausbesuch vorbereiten

Sobald der MDK beim Hausbesuch eintrifft, sollten Sie alle wichtigen Dokumente parat haben. Holen Sie daher frühzeitig die Krankenakten, Arztberichte, den Medikamentenplan, Bescheinigungen, Therapieauflistungen, Entlassungsberichte, Allergiepässe, Röntgenbilder, Behindertenausweise usw. ein. Ordnen Sie diese sinnvoll, zum Beispiel nach Beeinträchtigungsgrad oder chronologisch, erstellen Sie Kopien der Dokumente und fassen diese in einem Ordner zusammen, den Sie dem MDK anschließend mitgeben. Fügen Sie diesem auch eine Liste alle behandelnden Ärzte, Pflegepersonen sowie Therapeuten bei. Zuletzt sollten Sie alle Hilfsmittel der pflegebedürftigen Person beim Hausbesuch bereithalten, zum Beispiel das Elektromobil oder den Rollstuhl.

Wie läuft die Begutachtung durch den medizinischen Dienst ab?

Das Gutachten wird stets bei einem Hausbesuch in der Wohnung der pflegebedürftigen Person erstellt. Nach Ihrem Antrag wird Ihnen hierfür ein entsprechender Termin genannt. Sind Sie an diesem Tag verhindert oder erscheint Ihnen der Termin für die ausreichende Vorbereitung zu kurzfristig, können Sie natürlich einen alternativen Zeitpunkt vereinbaren. Bei diesem Hausbesuch zählt jedes Wort. Beachten Sie deshalb unbedingt die wichtigste Grundregel: Lassen Sie die pflegebedürftige Person beim Hausbesuch des MDK niemals alleine! Weitere Tipps und Regeln für den Hausbesuch durch den MDK erhalten Sie im zweiten Teil der Artikelserie „Medizinischer Dienst“.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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