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Beim Kauf eines Treppen-, Plattform- oder Senkrechtlifts oder einer Hebebühne können Sie je nach Situation verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragen.
Im Jahr 2026 gibt es wichtige Entwicklungen bei den Zuschüssen für Treppen- und Plattformlifte. Während die Pflegekasse ihre Unterstützung stabil hält (nach einer Erhöhung im Vorjahr), gibt es bei der KfW-Förderung eine wichtige Änderung.
Hier ist der aktuelle Überblick für 2026:
1. Pflegekasse: Stabil auf hohem Niveau
Die wichtigste Anlaufstelle bleibt die Pflegeversicherung. Seit der Pflegereform 2025 profitieren Sie von den erhöhten Sätzen, die auch 2026 unverändert gelten:
- Betrag: Bis zu 4.180 € pro Person.
- Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) muss vorliegen.
- Besonderheit: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. Ehepaare), können die Beträge addiert werden – bei vier Personen sind bis zu 16.720 € für dieselbe Maßnahme möglich.
- Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor der Bestellung des Lifts gestellt werden.
2. KfW-Förderung: Wegfall der Zuschüsse
Hier hat sich die Situation im Vergleich zu früheren Jahren verschlechtert:
- Investitionszuschuss (455-B): Dieses beliebte Programm, das bis zu 6.250 € (unabhängig vom Pflegegrad) gewährte, wurde zum 01.01.2025 eingestellt und steht auch 2026 für neue Anträge nicht zur Verfügung.
- Kredit-Alternative (Programm 159): Der Förderkredit "Altersgerecht Umbauen" ist weiterhin verfügbar. Sie können bis zu 50.000 € zu günstigen Zinsen (Anfang 2026 ca. 2,3 % bis 3,3 % effektiv) leihen. Dies ist oft die einzige Option, wenn kein Pflegegrad vorliegt.
3. Weitere Fördermöglichkeiten
Da die KfW-Direktzuschüsse weggefallen sind, gewinnen andere Töpfe an Bedeutung:
- Regionale Programme: Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderungen an (z. B. in Bayern oder NRW). Diese sind jedoch oft an Einkommensgrenzen gebunden.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten, die nicht durch Zuschüsse gedeckt sind, können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben.
- Berufsgenossenschaft: Wenn der Lift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nötig ist, werden die Kosten oft komplett übernommen.
Zusammenfassung der Förderbeträge 2026
| Quelle | Maximale Förderung | Bedingung |
|---|---|---|
| Pflegekasse | 4.180 € (pro Person) | Mindestens Pflegegrad 1 |
| KfW-Kredit (159) | 50.000 € (Darlehen) | Keine (auch ohne Pflegegrad) |
| Steuer | 20 % der Lohnkosten | Haushaltsnahe Dienstleistung |
Unterstützung bei der Antragstellung
Wir helfen Ihnen kompetent und unkompliziert bei der Suche nach Fördermitteln und beim Ausfüllen der Anträge, damit Sie zeitnah die maximale Unterstützung erhalten.
💡 Tipp: Da die Kosten für einen Plattformlift (oft ab 10.000 €) deutlich höher liegen als bei einem einfachen Sitzlift (ab ca. 4.000 €), sollten Sie prüfen, ob eine Kombination aus Pflegekassenzuschuss und KfW-Kredit für Sie sinnvoll ist.
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