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SeniorenmobilEinkäufe oder Gepäck können dabei bequem auf der Bodenplatte oder in einem Korb am Lenker transportiert werden. Manche Elektromobile bieten sogar die Möglichkeit, einen Anhänger zu befestigen.

Was muss bei einem Elektromobil beachtet werden?

Aus rechtlicher Sicht sind motorisierte Krankenfahrzeuge bis 6 km/h zulassungsfrei. Es ist also nicht notwendig, sich vor der Anschaffung eines Elektromobils ein ärztliches Attest oder sogar einen entsprechenden Führerschein einzuholen. Ratsam ist es aber dennoch, sich einmal kurz mit dem Hausarzt zu besprechen.

Wer eine schnellere Variante mit mehr als 6 km/h bevorzugt, benötigt die Bauartgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung für die Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Wichtig ist dann jedoch, für das Seniorenmobil eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Anschaffung eines Elektromobil

Wer sich ein Elektromobil anschaffen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Arten der Ausstattung. Hinzu kommt die Frage, wer denn das Hilfsmittel überhaupt bezahlt oder welche Höhe die Zuzahlung der Krankenkasse hat. Hierzu einmal die wichtigsten Informationen zum Scooter im Überblick:

  • Neu oder gebraucht? Beim Kauf eines Elektromobils stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein teureres, neues Modell wünschen, oder ob es vielleicht auch ein gebrauchtes tut? Alles in allem liegt diese Entscheidung ganz bei Ihnen. Es gibt jedoch neue Mobile in einfacher Ausstattung bereits ab 1.000 Euro. Der Vorteil ist hier die unkomplizierte Kostenübernahme der Krankenkasse. Wer diese jedoch sowieso nicht erhält, der kann bei gebrauchten Elektromobilen eine Menge Geld sparen.
  • Wer bezahlt das Elektromobil? Ein Elektromobil in Luxusausstattung mit Dach kann bis zu 10.000 Euro teuer sein. Der individuelle Preis richtet sich je nach der Größe, ob es ein drei- oder vierrädriges Modell ist, nach der Leistung der Batterie, der Geschwindigkeit oder auch dem Material. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf in einem Sanitätshaus oder beim Fachhändler ausführlich beraten zu lassen. Diese spielen auch bei der Kostenübernahme der Anschaffung durch die Krankenkasse eine wichtige Rolle.
    Grundsätzlich gelten Elektromobile als Sonderform des Elektrorollstuhls und werden daher als Hilfsmittel anerkannt. Wer ein Rezept des Arztes hat, welches die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, muss lediglich zehn Prozent der Anschaffungskosten aus eigener Tasche bezahlen. Das Fachgeschäft, in welchem der Scooter gekauft wird, übernimmt dann in der Regel auch die Abrechnung mit der Krankenkasse. Es ist aber stets ratsam, sich die Kostenübernahme bereits vor dem Kauf von der Krankenkasse bescheinigen zu lassen.
  • Aber Vorsicht: Die Versicherung übernimmt nur die Kosten für ein „geeignetes Elektromobil“. Das bedeutet, dass die Luxus-Variante sowie Sonderausstattungen als private Anschaffung zählen. Der Mehrpreis muss dann vom Käufer getragen werden. Ebenso verhält es sich bei jenen Kunden, denen keine medizinische Notwendigkeit bescheinigt wurde. Doch keine Sorge, zahlreiche Fachhändler bieten die Möglichkeit, das Elektromobil in Raten zu bezahlen.
Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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