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Wohnstift, Altersheim, Pflegeheim...welche sind die Unterschiede?

Im ersten Teil der Artikelserie „Wenn es dann doch sein muss - neuer Lebensabschnitt, neue Umgebung“ haben Sie gelernt, wann es an der Zeit ist in eine entsprechende Alters- oder Pflegeinstitution umzuziehen. Sie wissen nun auch, dass Sie bereits frühzeitig nach einem Platz im Wohnstift, Alten- oder Pflegeheim suchen und sich ausreichend informieren sollten. Doch welche sind nun eigentlich die Unterschiede zwischen den drei Wohnmöglichkeiten?

Wohnstift – Selbständig mit Pflege bei Bedarf

Ein Wohnstift ist eine Art des betreuten Wohnens für Senioren, wobei diese in einer eigenen, abschließbaren Wohnung, einem Apartment, Einzel- oder Doppelzimmer in einer Seniorenanlage wohnen. Die Selbständigkeit der Bewohner steht hierbei stets im Mittelpunkt, während die Pflege ganz auf den Bedarf der einzelnen Personen abgestimmt werden kann. Die Wohnungen sind daher voll ausgestattet, es gibt Gemeinschaftsräume als Treffpunkt mit den anderen Bewohnern und je nach Wunsch, können die Senioren selbst kochen oder in einer Art „Kantine“ essen. So ist eine Rundum-Versorgung sowie Beschäftigung der Senioren jederzeit sichergestellt. Es handelt sich damit um die perfekte Kombination aus selbstbestimmtem Leben und dem Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit. Ein Wohnstift ist eine gute Wohnmöglichkeit für all jene Senioren, welche noch in hohem Maße selbständig sind und über ausreichend Geld verfügen. Denn im Gegensatz zum Alten- oder Pflegeheim, muss das Wohnstift in der Regel weitestgehend privat finanziert werden.

Hier noch einmal die Vorteile im Überblick:

  • Selbständiges Wohnen in gut ausgestatteten Wohnungen oder Zimmern.
  • Abwechslung und Unterhaltung durch Gemeinschaftsräume, Ausflüge und Aktivitäten.
  • Schnelle Erreichbarkeit von Ärzten sowie Hausmeistern.
  • Pflege durch das Personal, individuell nach Bedarf.

Altenheim – Mittelstufe aus Pflege und Selbständigkeit

Das Altenheim kann in der Mitte zwischen dem Wohnstift und Pflegeheim angeordnet werden. Es versucht die Selbständigkeit der Bewohner so lange wie möglich zu erhalten, bietet aber bei Bedarf auch eine Rundum-Versorgung an. In einem Altenheim werden jedoch generell Haushaltstätigkeiten, wie Kochen oder Putzen, vom entsprechenden Fachpersonal übernommen und die einzelnen Apartments oder Zimmer sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr abschließbar. Umgangssprachlich ist das Altenheim ein Oberbegriff für drei verschiedene Versorgungsformen: Das Altenheim, das Altenwohnheim und das Altenpflegeheim. Oft gibt es alle drei dieser Versorgungsformen unter einem Dach und die Bewohner können je nach Gesundheitszustand zwischen ihnen wechseln. Mittlerweile werden aber immer mehr Altenheime zu reinen Pflegeheimen. Grundsätzlich jedoch, waren sie als Unterbringung für Senioren gedacht, die auch gesunden und selbständigen Menschen ein sicheres Zuhause bieten sollten. In ein Altenheim darf nämlich, ungleich dem Pflegeheim, jeder Senior einziehen, unabhängig von Alter oder Pflegegrad. Es gibt keine gesetzlich geregelte Einzugsvoraussetzung.

Auch wenn Sie sich noch selbst versorgen können, bietet das Altenheim zahlreiche Vorteile:

  • Soziale Kontakte wirken der Vereinsamung entgegen .
  • Bei einem Sturz, Unfall oder Krankheit ist die Erst- und Weiterversorgung gesichert.
  • Das Pflegeangebot kann ganz nach Bedarf angepasst, erhöht oder heruntergefahren werden.
  • Haushaltsarbeiten, die im Alter zunehmend schwerfallen, werden vom Fachpersonal übernommen.
  • Im Gegensatz zum Pflegeheim, überwiegt im Altenheim noch das selbstbestimmte Leben .

Pflegeheim – Hilfe, wo und wann sie benötigt wird

Das Pflegeheim dient als 24-Stunden-Rundumbetreuung für alte, schwer chronisch kranke, geistig oder körperlich schwerstbehinderte Menschen. Hier werden Senioren, aber auch jüngere Bedürftige, jederzeit von gut ausgebildetem Fachpersonal gepflegt und betreut, ein selbständiges Leben jedoch ist nicht mehr möglich. Die Einzugsvoraussetzung für ein Pflegeheim ist deshalb mindestens die Pflegestufe 1. Immer häufiger gibt es auch Mischformen zwischen Alten- und Pflegeheimen. Die Unterbringung findet im Einzel- oder Mehrbettzimmer statt. Schnell ergibt sich dadurch der gefürchtete „Krankenhauscharakter“. Ein Pflegeheim ist deshalb erst dann zu empfehlen, wenn es wirklich notwendig ist. Eine tolle Alternative wäre der Umzug in ein Altenheim mit integriertem Pflegeheim. So bleibt die Selbständigkeit bis zum spätest möglichen Zeitpunkt erhalten und der Umzug ins Pflegeheim kann spontan geschehen.

Natürlich bietet auch das Pflegeheim zahlreiche Vorteile:

  • 24-Stunden-Betreuung und Rundum-Pflege bei Bedarf,
  • anteilige Kostenübernahme, je nach Pflegestufe ,
  • Übernahme aller Haushaltsarbeiten und
  • medizinische Versorgung durch Ärzte und Pflegekräfte.

Wie teuer sind die drei Wohnformen?

Die Preise für die Unterbringung hängen bei allen drei Wohnmöglichkeiten stets vom gewählten Heim, der Ausstattung und dem Grad der Betreuung ab. Wer keinem Pflegegrad angehört, muss diese weitestgehend privat finanzieren. Die Bewohner zahlen hier die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung sowie die anteiligen Investitionskosten für die Einrichtung. Es gibt allerdings die Möglichkeit, finanzielle Hilfe beim Sozialamt zu beantragen. Dieses übernimmt dann diejenigen Kosten, welche nicht durch den Bewohner und/oder seine Angehörigen und Kinder getragen werden können. Seien Sie aber vorsichtig bei einem Wohnstift: Einrichtungen, die „nur“ als betreutes Wohnen deklariert sind, sind in der Regel nicht förderungsfähig durch das Sozialamt. Sollten Sie also finanzielle Knappheit haben, so informieren Sie sich vor dem Umzug direkt bei Ihrer gewählten Institution über die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Wie lauten die gesetzlichen Regelungen des Sozialamtes?

Um die Unterbringung in einem Wohnstift, Alten- oder Pflegeheim zu finanzieren, werden erst einmal alle Vermögenswerte des Bewohners aufgebraucht. Hierzu gehören die Rente und sonstiges Einkommen, zum Beispiel durch Mieteinnahmen. Der Verkauf von Immobilien kann nicht erzwungen werden, das Sozialamt wird aber auf deren Vermietung bestehen und die Einnahmen wiederum der Eigenfinanzierung der Unterbringung anrechnen. Reicht dies immer noch nicht, wird geprüft, inwiefern Ihre Angehörigen (Ehepartner und Kinder) finanzielle Mittel besitzen. Diese müssen dann, soweit möglich, die Versorgungslücke füllen. Es gibt jedoch strikte Regeln, sodass die Angehörigen nicht selbst in den finanziellen Engpass geraten. Lässt sich hier somit kein oder nicht genügend Geld holen, so springt das Sozialamt ein.

Wer besitzt Ansprüche auf die Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt?

„Hilfe zur Pflege“ wird diese Leistung des Sozialamtes genannt. Ein Anspruch auf diese finanzielle Hilfe besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie erhalten keine oder nicht ausreichend Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Ihre finanziellen Mittel und die Ihrer Angehörigen reichen nicht zur Kostenübernahme aus.
  • Keine anderen Leistungsträger, wie zum Beispiel eine Unfallversicherung, springen ein.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so haben Sie einen Anspruch auf die Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt. Ein Pflegegrad ist hierfür übrigens nicht erforderlich.

Welche Kosten werden vom Sozialamt übernommen?

Haben Sie erfolgreich einen Antrag auf die Hilfe zur Pflege gestellt, so übernimmt das Sozialamt folgende Kosten für Sie:

  • Eine ambulante Pflege durch Pflegedienste,
  • Eine häusliche Pflege durch Angehörige in Form von Pflegegeld,
  • Eine teilstationäre Behandlung in Tag- und/oder Nachtbetreuung,
  • Die sogenannte Kurzzeitpflege,
  • Eine vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim,
  • Die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege,
  • Wichtige Pflegehilfsmittel und
  • Ein Taschengeld.

Wie sieht das eigentlich mit den Pflegekassen aus?

Die Pflegekassen übernehmen nur die reinen Pflegekosten, die wiederum von dem jeweiligen Pflegegrad des Bewohners abhängt. Dies führt dazu, dass selbst bei einer Unterbringung im Pflegeheim mit dem Pflegegrad 3 noch hohe Kosten auf die Bewohner oder ihre Angehörigen zukommen.

Mehr hierzu erfahren Sie im dritten Teil der Reihe „Wenn es dann doch sein muss - neuer Lebensabschnitt, neue Umgebung“.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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