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Gerade erst machte ein neuer „Enkeltrick“-Fall in ganz Deutschland Schlagzeilen: Ganze 50.000,- Euro verlor eine Seniorin, indem Sie diese aus purer Hilfsbereitschaft ihrem vermeintlichen Enkel überwies, welcher sich allerdings als Betrüger herausstellte. Leider sind solche Vorkommnisse alles andere als eine Seltenheit.

Immer wieder werden Senioren mittels „Enkeltrick“ via Telefon oder Internet um ihre Ersparnisse gebracht. Trotz Anzeige bei der Polizei, ist es dann häufig schon zu spät. Nur selten werden die Täter gefasst und selbst wenn, ist das Geld meist längst über alle Berge. Für die betroffenen Senioren bedeutet das: Ihr wertvolles Erspartes und damit ihre wichtige Altersvorsorge sind verloren. Je nach finanzieller Situation kann das sogar den Ruin bedeuten und geradewegs in die Altersarmut führen, obwohl das Geld dank Ihrer Rücklagen bis dahin vielleicht nie ein Problem war. Wir möchten Ihnen deshalb heute verraten, wie Sie sich vor dem Enkeltrick schützen können und was Sie im Fall der Fälle tun können.

Wie läuft der „Enkeltrick“ ab?

Der „Enkeltrick“ ist ein echter Betrugsklassiker, leider fallen aber immer noch Jahr für Jahre viele Senioren darauf herein. Auch, wenn jeder Betrüger den Trick natürlich unterschiedlich durchführt, so läuft er grundlegend stets auf dieselbe Art und Weise ab: Sie erhalten einen Anruf, einen Brief, eine E-Mail oder werden über andere Kanäle kontaktiert. Verfasser beziehungsweise Anrufer soll angeblich Ihr Enkel beziehungsweise Ihre Enkelin sein. Hierfür bedienen sich die Betrüger entweder echter Daten, sprich sie geben sich als ein Enkel oder eine Enkelin aus, welche Sie tatsächlich persönlich kennen. Oder aber sie wählen eine falsche Identität und erfinden Gründe, weshalb Sie sich bisher nicht kannten. Sie behaupten zum Beispiel, sie seien ein uneheliches Kind oder wären im Ausland geboren worden und hätten erst jetzt von ihren Verwandten in Deutschland erfahren. So oder so läuft der „Enkeltrick“ aber natürlich immer auf dasselbe Ergebnis hinaus: Der Anrufer beziehungsweise Absender der Nachricht möchte Geld von Ihnen.

„Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“: Lassen Sie Vorsicht walten!

Natürlich lieben Sie Ihre Enkel und Enkelinnen – oder auch andere Verwandten – und möchten ihnen helfen. Die Geschichten, welche sich die Betrüger ausdenken, sind auch tatsächlich herzzerreißend. Der Mann der Enkelin sei bei einem Motorradunfall gestorben und jetzt wisse sie nicht, wie sie den Kredit für das Haus abbezahlen soll, oder der Enkel sei kurz vor Ende seines Studiums aber nun sei ihm das Geld ausgegangen und er müsste es ohne Ihre Hilfe abbrechen – so oder so ähnlich lauten die Gründe für die Geldforderung. Dass Sie in einer solchen Situation helfen möchten, ist absolut löblich! Doch merken Sie sich als Grundregel:

Wann immer ein Mensch – völlig egal, wer das ist – Geld von Ihnen möchte, werden Sie unbedingt misstrauisch!

Erkundigen Sie sich erst einmal, ob die Person überhaupt existiert. Holen Sie sich hierfür Hilfe von Ihrer Familie oder notfalls auch von einem Anwalt. Kennen Sie Ihren Enkel beziehungsweise Ihre Enkelin persönlich, vereinbaren Sie ein Treffen, damit Sie im Vieraugengespräch das weitere Vorgehen besprechen können. Sollten Sie sich tatsächlich dazu entschließen, Ihrem wahren (!) Enkelkind finanziell unter die Arme zu greifen, lassen Sie hierfür unbedingt von einem Anwalt einen entsprechenden Vertrag aufsetzen, der Höhe, Zweck und Rückzahlung des Darlehens regelt. Wann immer es um Geld geht, lassen Sie also lieber Vorsicht walten statt Nachsicht. Nur so können Sie sich vor Betrugsfällen wie dem „Enkeltrick“ schützen!

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

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