Header Treppenlift

Pflegegrad Teil 3: Kombinationsleistungen

Im zweiten Teil der Artikelserie „Pflegegrad“ haben Sie erfahren, welche zusätzlichen Unterstützungen Demenzkranke beantragen können. Hierbei ist das Stichwort „Kombinationsleistungen“ gefallen. Doch was sind eigentlich solche Kombinationsleistungen?

Definition der Kombinationsleistungen

Pflegebedürftige und Demenzkranke können nach der Anerkennung eines Pflegegrades zwischen zwei verschiedenen Arten der Leistung wählen:

  • Die Sachleistung: Hierbei handelt es sich um die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
  • Das Pflegegeld: Als finanzielle Unterstützung stellt es eine Art Entschädigung für die häusliche Pflege dar.

Auf Antrag ist auch eine Mischung dieser zwei Optionen möglich, eben die sogenannte Kombinationsleistung. Bewilligt die Pflegekasse Ihren Antrag, können Sie also zum Teil einen Pflegedienst in Anspruch nehmen und zum anderen Teil die Pflege privat organisieren, sei es durch Verwandte, Angehörige oder auch Ehrenamtliche.

Voraussetzungen für die Kombileistung

Allerdings kann eine Kombinationsleistung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn nach Abzug der benötigten Sachleistung noch ein Restbetrag des Ihnen zustehenden Geldes übrig ist. Wie hoch die Leistungen sind, hängt wiederum von dem jeweiligen Pflegegrad ab. Diesen eventuellen Restbetrag können sich die Angehörigen dann anteilig als Pflegegeld auszahlen lassen. Da die Höhe der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes aber unterschiedlich ausfällt, wird der auszuzahlende Restbetrag prozentual berechnet. Hierzu ein Beispiel:

Berechnung der Kombinationsleistung

Nehmen wir an, Ihnen stehen entweder
1.100 Euro Sachleistungen oder
440 Euro Pflegegeld zu.

Eine Kombinationsleistung könnte dann wie folgt aussehen: Sie nehmen zu 60 Prozent die Pflegesachleistungen in Anspruch und beauftragen einen Pflegedienst für 660 Euro. Sie haben also 40 Prozent der Ihnen zustehenden Leistungen noch nicht erhalten. Entscheiden Sie sich, nach Bewilligung der Pflegekasse, für die Kombinationsleistung, können Sie sich die verbleibenden 40 Prozent als Pflegegeld auszahlen lassen. Hierfür stehen Ihnen ja grundsätzlich 440 Euro zu. Erhalten Sie nun also 40 Prozent dieses Pflegegeldes als Kombileistung, so sind dies 176 Euro. Die Auszahlung findet statt, sobald die Pflegekasse die Rechnung des Pflegedienstes erhalten hat. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Pflegekasse weniger als den vereinbarten prozentualen Anteil für die Pflegesachleistungen bezahlen musste, wird Ihnen rückwirkend ein entsprechend höheres prozentuales Pflegegeld ausgezahlt.

Ist die Entscheidung für die Kombinationsleistungen bindend?

Sobald Sie sich für eine Kombileistung entschieden haben, sind Sie für sechs Monate daran gebunden. Es sei denn, bei dem Pflegebedürftigen tritt eine gravierende Verschlechterung, Verbesserung oder Veränderung des Gesundheitszustandes ein. Diese halbjährliche Bindung an das jeweilige Auszahlungsmodell hat schlichtweg den Grund, den Verwaltungsaufwand der Pflegekassen in einem überschaubaren Maß zu halten.
Im vierten Teil der Artikelserie zu den Pflegestufen erfahren Sie, was sich hinter dem Begriff der „Verhinderungspflege“ verbirgt.

Thomas Fischer vor einem Lieferwagen stehend

Kostenlose Beratung vor Ort

Gerne kommt einer unserer Experten zu Ihnen nach Hause.

Mehr erfahren >

Karte von Deutschland mit den Niederlassungen

Regionaler Ansprechpartner

Finden Sie hier Ihren regionalen Experten für Treppenlifte

Mehr erfahren >

Bild mit Geldscheinen

Zuschüsse bis zu 4000 EUR

Die neuen Pflegestärkungsgesetze machen es möglich.

Mehr erfahren >

Senioren-Ehepaar

Wissenswertes für Senioren

Wichtige Tips und Infos rund um das Thema Älterwerden

Mehr erfahren >

Bild mit Geldscheinen

Zuschüsse bis zu 4000 EUR

Die neuen Pflegestärkungsgesetze machen es möglich.

Mehr erfahren >

Senioren-Ehepaar

Wissenswertes für Senioren

Wichtige Tips und Infos rund um das Thema Älterwerden